Potsdam (dpa/tmn) – Das Personal bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen darf die Funktionsfähigkeit elektronischer Geräte überprüfen. Dazu kann es den Fluggast auffordern, ein Gerät einzuschalten, erklärt die Bundespolizei in Potsdam. Weigert sich der Passagier, darf das Kontrollpersonal ihm den Zutritt zum Sicherheitsbereich des Airports verweigern. Es ist dann nicht die Schuld des Personals, wenn der […]

Potsdam (dpa/tmn) – Das Personal bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen darf die Funktionsfähigkeit elektronischer Geräte überprüfen. Dazu kann es den Fluggast auffordern, ein Gerät einzuschalten, erklärt die Bundespolizei in Potsdam. Weigert sich der Passagier, darf das Kontrollpersonal ihm den Zutritt zum Sicherheitsbereich des Airports verweigern. Es ist dann nicht die Schuld des Personals, wenn der Betroffene seinen Flug verpasst.