Berlin (dpa/tmn) – Verzögert sich ein Abflug wegen eines technischen Defekts an Bord, wertet die Airline dies häufig als «außergewöhnlichen Umstand». Das hat einen Grund: Sie müsste in einem solchen Fall für Verspätungen keine Entschädigung zahlen. Ein technischer Defekt sei in der Regel aber keineswegs als «außergewöhnlicher Umstand» zu betrachten, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Reisende, die […]

Berlin (dpa/tmn) – Verzögert sich ein Abflug wegen eines technischen Defekts an Bord, wertet die Airline dies häufig als «außergewöhnlichen Umstand». Das hat einen Grund: Sie müsste in einem solchen Fall für Verspätungen keine Entschädigung zahlen. Ein technischer Defekt sei in der Regel aber keineswegs als «außergewöhnlicher Umstand» zu betrachten, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Reisende, die sich wegen der Panne deutlich verspäten, sollten also eine Ausgleichszahlung bei der Airline einfordern.

Nach EU-Recht steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Je nach Flugstrecke sind das 250, 400 oder 600 Euro. Diese Regelung gilt nicht bei Fluglotsen- oder Pilotenstreiks und extremem Schneefall – beides gilt als «außergewöhnliche Umstände». Die Verbrauchschützer raten Reisenden, sich bei Verzögerung immer genau bei der Airline zu erkundigen, warum es zu einer Verspätung kommt.