Erfurt (dpa) – Die Lufthansa darf ihre Piloten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Ein Pilot, der sich von der Mützenpflicht nur für Männer diskriminiert fühlte, hatte am Dienstag mit seiner Klage in der letzten Instanz Erfolg. Der Mann kritisierte, dass die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur […]

Erfurt (dpa) – Die Lufthansa darf ihre Piloten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Ein Pilot, der sich von der Mützenpflicht nur für Männer diskriminiert fühlte, hatte am Dienstag mit seiner Klage in der letzten Instanz Erfolg.

Der Mann kritisierte, dass die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, für Männer sei das obligatorisch. Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten – Tradition und die Besonderheiten von Damenfrisuren – keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen.

Das BAG bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln. Geklagt hatte ein Pilot, der aus Nordrhein-Westfalen stammt und in München stationiert ist. Er arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Kranichlinie. Er war wegen fehlender Pilotenmütze 2009 von einem New York-Flug abgezogen worden.