19.12.2014 Potsdam – An der Sicherheitskontrolle im Flughafen kommt kein Reisender vorbei, der ein Flugzeug betreten will. Wie weit das Personal an deutschen Airports bei der Kontrolle der Passagiere gehen darf, erklärt die Bundespolizei in Potsdam. – Gegenstände ablegen: Jacken, Mäntel, Westen, Kopfbedeckungen, aber auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen werden mit Hilfe eines […]

19.12.2014

Potsdam – An der Sicherheitskontrolle im Flughafen kommt kein Reisender vorbei, der ein Flugzeug betreten will. Wie weit das Personal an deutschen Airports bei der Kontrolle der Passagiere gehen darf, erklärt die Bundespolizei in Potsdam.

Gegenstände ablegen: Jacken, Mäntel, Westen, Kopfbedeckungen, aber auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen werden mit Hilfe eines Röntgengeräts überprüft. Der Fluggast muss alles in einen Behälter aus Plastik legen und kontrollieren lassen.

Gepäckkontrolle: Taschen, Rucksäcke, kleine Trolleys und alle sonstigen Behältnisse werden ebenfalls einer Röntgenkontrolle unterzogen. Nach dem Durchleuchten kann eine Nachkontrolle nötig sein. Das Kontrollpersonal darf dabei den gesamten Inhalt der Taschen nach verbotenen Kleinstgegenständen von Hand durchsuchen. Wird der Passagier dazu aufgefordert, muss er den kompletten Inhalt seines Handgepäcks ausleeren.

Leibesvisitation: Üblichweise läuft der Fluggast erst durch den Metalldetektor. Schlägt das Gerät Alarm, darf der Passagier mit einer Handmetalldetektorsonde überprüft werden. Dazu muss er bei Bedarf die Arme heben oder die Füße anheben. Doch das ist nicht alles: Kann eine Person auf diese Weise nicht ausreichend kontrolliert werden, stehen für die weitere Inspektion sogenannte Diskretionskabinen zur Verfügung. Das Kontrollpersonal darf den Fluggast dort auffordern, weitere Kleidungsstücke abzulegen, um versteckte Gegenstände am Körper zu finden.

Elektronik-Check: Laptops, große Kameras und Tablet-Computer müssen ohne Schutzhülle in eine Wanne gelegt und ebenfalls durchleuchtet werden. Elektronische Geräte können auch mit einem Wischtest auf Sprengstoff geprüft werden. Das Personal darf den Besitzer sogar auffordern, die Geräte anzuschalten, um deren Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Ist der Akku leer, stehen Steckdosen für Netzteile oder Ladegeräte zur Verfügung.

Flüssigkeiten: Fläschchen mit Flüssigkeiten, Gels und Aerolsoen müssen ebenfalls separat durchleuchtet werden. Das Personal darf den Gast dazu auffordern, Behältnisse mit Flüssigem zur Nachkontrolle aus dem Handgepäck zu nehmen. Diese werden dann erneut gescannt.

Die Bundespolizei weist daraufhin, dass die Sicherheitskontrolle freiwillig ist. Kein Fluggast muss sich der Prozedur unterwerfen. Allerdings darf er dann auch nicht den Sicherheitsbereich betreten – und wird sein Flugzeug verpassen. Verbotene Gegenstände kann er abgeben, am Flughafen jemandem übergeben, einlagern oder im aufgegebenen Gepäck einchecken. (dpa)