Cottbus/Schönefeld, 20. August 2016 Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Ein ehemaliger Bereichsleiter am Hauptstadtflughafen BER soll von einem damaligen Mitarbeiter einer Auftragsfirma 150 000 Euro Bestechungsgeld erhalten haben. Von Dienstag an wird der Fall vor Gericht verhandelt. Ein Korruptionsverdacht am Hauptstadtflughafen BER beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellt den Fall so dar: Ein […]

Cottbus/Schönefeld, 20. August 2016

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Ein ehemaliger Bereichsleiter am Hauptstadtflughafen BER soll von einem damaligen Mitarbeiter einer Auftragsfirma 150 000 Euro Bestechungsgeld erhalten haben. Von Dienstag an wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Ein Korruptionsverdacht am Hauptstadtflughafen BER beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellt den Fall so dar: Ein ehemaliger Bereichsleiter bei der Flughafengesellschaft FBB, die für den pannengeplagten Airport zuständig ist, soll Ende 2012 von einem damaligen Mitarbeiter des Gebäudetechnikausrüsters Imtech Deutschland auf einem Autobahnparkplatz 150 000 Euro Bestechungsgeld entgegengenommen haben.

Im Gegenzug soll er sich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge innerhalb der FBB dafür eingesetzt haben, dass an die Firma sowie an eine Arbeitsgemeinschaft, an der sie beteiligt war, mehr als 60 Millionen Euro an ungeprüften Nachtragsforderungen gezahlt wurden.

Vor dem Landgericht Cottbus beginnt am Dienstag (23. August) der Prozess gegen den 48 Jahre alten Ex-Prokuristen der Flughafengesellschaft, den damaligen Vorsitzenden der Imtech-Geschäftsleitung (61) sowie einen weiteren Mitarbeiter der Firma, die 2015 Insolvenz anmeldete. Der 46-Jährige soll das Schmiergeld laut Staatsanwaltschaft auf Anweisung des Chefs übergeben haben.

Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Bestechung im besonders schweren Fall. Die Ankläger gehen davon aus, dass der Ex-Prokurist eigentlich knapp zwei Millionen Euro von der Firma haben wollte. Nach der Anzahlung auf dem Parkplatz soll er sich aber vergeblich um den Rest bemüht haben. Die drei Angeklagten sind nach Gerichtsangaben nicht in Untersuchungshaft. Für den Prozess seien bislang neun Verhandlungstage bis November vorgesehen.

Der Bauausrüster Imtech hatte unter anderem an der Brandschutzanlage des Flughafens in Schönefeld bei Berlin mitgearbeitet. Im Sommer 2015 musste das Unternehmen allerdings Insolvenz anmelden. Auch dem Mutterkonzern in den Niederlanden erging es so. Das Insolvenzverfahren für Imtech Deutschland wird voraussichtlich noch Jahre dauern, wie ein Sprecher des Hamburger Insolvenzverwalters mitteilte. Infolge der Insolvenz ergaben sich für den Flughafen nach FBB-Angaben Verzögerungen im Bauablauf. Man gehe von weniger als drei Monaten aus.

Was die Höhe der Bestechungssumme angeht, wäre es laut Staatsanwaltschaft der bisher größte Korruptionsfall im BER-Umfeld – aber es ist nicht der erste, mit dem Gerichte zu tun haben.

Im Herbst 2014 war bekanntgeworden, dass ein vom Amtsgericht Cottbus erlassener Strafbefehl gegen einen ehemaligen Technikchef des Flughafens rechtskräftig ist. Der Mann wurde wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt; zudem gab es eine Geldauflage von 200 000 Euro. Der Mann hatte demnach – vor seinem Posten als Technikchef – als Berater der Flughafengesellschaft versucht, bei der Vergabe eines Auftrags an ein Planungsbüro knapp eine halbe Million Euro für sein Unternehmen abzuzweigen.

Das Ganze flog allerdings auf, so dass es nur bei einem versuchten Betrug blieb. In zwei anderen Fällen stellte er für Planungsleistungen am BER überhöhte Rechnungen.

In einem weiteren Korruptionsfall ging es um Aufträge bei der Verlegung von Wasserleitungen im Flughafen-Umfeld. Im Juli 2015 verurteilte das Landgericht Cottbus einen Ex-Chef eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes, einen Ex-Geschäftsführer einer Baufirma und einen Subunternehmer zu Haftstrafen – teilweise zur Bewährung ausgesetzt.

Die Ankläger hatten dem früheren Verbandschef vorgeworfen, bei der Auftragsvergabe die Baufirma bevorzugt zu haben, obwohl diese nicht das günstigste Angebot abgegeben haben soll. Als Gegenleistung habe er Material und Arbeitsleistungen für seinen privaten Hausbau erhalten und Einladungen zu Essen in Restaurants angenommen.