Bonn, 20. September 2018 Eine Passagierin am Flughafen Köln/Bonn verklagt die Bundespolizei, weil sie wegen langer Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle ihr Flugzeug nach Mallorca verpasst hat. Die 32-Jährige aus Bochum verlange nach dem Vorfall vom Mai 2017 von der Bundesrepublik Deutschland knapp 740 Euro Schadenersatz, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Sie werfe der Bundespolizei, […]

Bonn, 20. September 2018

Eine Passagierin am Flughafen Köln/Bonn verklagt die Bundespolizei, weil sie wegen langer Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle ihr Flugzeug nach Mallorca verpasst hat.

Die 32-Jährige aus Bochum verlange nach dem Vorfall vom Mai 2017 von der Bundesrepublik Deutschland knapp 740 Euro Schadenersatz, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Sie werfe der Bundespolizei, die für die Sicherheitskontrollen zuständig ist, Amtspflichtverletzung vor: Es seien zu wenig Kontrollschleusen geöffnet und zu wenig Personal im Einsatz gewesen. Eine Stunde habe es gebraucht, bis sie die Kontrolle passieren konnte. Das sei ein Organisationsmangel, der zu dem verpassten Flug geführt habe. Der Bund widerspricht: An dem Tag seien genügend Schleusen geöffnet gewesen, die Anzahl des eingesetzten Personals hänge vom Passagieraufkommen ab, über das die Bundespolizei vom Flughafenbetreiber regelmäßig informiert werde.

Das Gericht muss nun klären, ob die Warteschlange tatsächlich durch fehlendes Personal oder durch andere Ursachen entstanden ist, die die Bundespolizei nicht zu verantworten hat. Letztere Ursachen fallen unter das «allgemeine Lebensrisiko». Einen angebotenen Vergleich über 150 Euro lehnte die Klägerin im Termin ab. Jetzt müssen die Bonner Richter entscheiden. (AZ: LG Bonn 1 O 155/18)