Potsdam, 30. Juli 2018 Die Sicherheitskontrolle an Flughäfen verzögert sich immer wieder, weil Passagiere nicht wissen, welche Flüssigkeiten sie auf welche Weise im Handgepäck mitnehmen dürfen. Die Bundespolizei erklärt auf ihrer Webseite: Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einem Volumen von jeweils maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Jeder Passagier darf […]

Potsdam, 30. Juli 2018

Die Sicherheitskontrolle an Flughäfen verzögert sich immer wieder, weil Passagiere nicht wissen, welche Flüssigkeiten sie auf welche Weise im Handgepäck mitnehmen dürfen.

Die Bundespolizei erklärt auf ihrer Webseite: Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einem Volumen von jeweils maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen. Ausgenommen sind versiegelte Duty-free-Einkäufe, notwendige flüssige Medikamente für die Reise und Spezialnahrung für Babys. Alle anderen Flüssigkeiten müssen mit dem Gepäck aufgegeben werden.

Die Regel betrifft alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, deren Konsistenz flüssig, zähflüssig, gelartig oder cremig ist. Es geht also um alle Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum – und sogar um Suppen sowie Streichkäse und -wurst. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal der Sicherheitskontrolle.