Jakarta/Chicago, 16. November 2018 Der Vater eines bei dem Flugzeugabsturz in Indonesien getöteten Passagiers hat den US-Flugzeugbauer Boeing verklagt. Die Klage sei am Mittwoch an einem Gericht im US-Staat Illinois eingereicht worden, wo sich die Konzernzentrale von Boeing befindet, teilte einer der Anwälte von H. Irianto, Curtis Miner, mit. Die Anwaltsfirma bezieht sich in ihrer […]

Jakarta/Chicago, 16. November 2018

Der Vater eines bei dem Flugzeugabsturz in Indonesien getöteten Passagiers hat den US-Flugzeugbauer Boeing verklagt.

Die Klage sei am Mittwoch an einem Gericht im US-Staat Illinois eingereicht worden, wo sich die Konzernzentrale von Boeing befindet, teilte einer der Anwälte von H. Irianto, Curtis Miner, mit. Die Anwaltsfirma bezieht sich in ihrer Klage auf Probleme mit dem Flugsteuerungssystem der Maschine, auf die sich die Ermittler der Unglücksursache derzeit konzentrieren. Es handelt sich demnach um ein neu eingeführtes System.

Die Boeing 737 des Billigfliegers Lion Air war am 29. Oktober kurz nach ihrem Start vom Flughafen in Jakarta ins Meer gestürzt. Bei dem Unglück kamen alle 189 Insassen ums Leben, darunter auch der Sohn des Klägers, Rio Nanda Putrama. Vermutet wird, dass technische Probleme den Absturz verursacht haben.

Die automatisierte Flugsteuerung solle der Crew dabei helfen, den Flugzeugbug nicht versehentlich zu hoch anzuheben, heißt es in der Mitteilung der Anwaltsfirma. Unter bestimmten Umständen könne das System den Bug aber auch unerwartet herunterreißen, so dass der Pilot nicht schnell genug gegensteuern könne, um einen Crash zu verhindern.

„Es ist besonders überraschend, von Sicherheitsexperten und den Vorsitzenden der Pilotengewerkschaften zu hören, dass Boeing es versäumt hat, seine Kunden und die Piloten seines neuen Flugzeugs 737 MAX über diese bedeutenden Änderungen des Flugsteuerungssystems zu unterrichten oder eine angemessene Anleitung in seiner Gebrauchsanweisung einzufügen“, sagte ein weiterer Anwalt des Teams, Austin Bartlett. Auf eine Anfrage antwortete Boeing zunächst nicht.