Mönchengladbach, 28. März 2017 Ein US-Gericht hat die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA abgewiesen. Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet vom Dienstag hervor. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, teilten Anwälte der Kläger mit. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt […]

Mönchengladbach, 28. März 2017

Ein US-Gericht hat die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA abgewiesen.

Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet vom Dienstag hervor. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, teilten Anwälte der Kläger mit. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden. Ein Lufthansa-Sprecher wollte sich zunächst nicht zu der Entscheidung des Gerichts äußern.

Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde. Er hatte den Ermittlungen zufolge den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen vor gut zwei Jahren bewusst herbeigeführt. 150 Menschen starben.

Die Flugschule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger.