Dübendorf, 12. März 2019 Die Ju-Air in der Schweiz darf künftig keine Flüge mehr mit ihren Oldtimer-Maschinen vom Typ Ju-52 für zahlende Passagiere anbieten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL werde der Fluggesellschaft die entsprechende Genehmigung entziehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 sei die Behörde zu dem […]

Dübendorf, 12. März 2019

Die Ju-Air in der Schweiz darf künftig keine Flüge mehr mit ihren Oldtimer-Maschinen vom Typ Ju-52 für zahlende Passagiere anbieten.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL werde der Fluggesellschaft die entsprechende Genehmigung entziehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Flugzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfülle.

Die Ju-Air könne aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten, hieß es. In diesem Fall müssten die Fluggäste seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder und über die höheren Risiken aufgeklärt sein.

Schon im November war ein vorläufiges Flugverbot verhängt worden. Bei der Untersuchung des Wracks der abgestürzten Maschine waren Risse und Rost am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, gefunden worden. Diese Schäden galten aber nicht als Ursache des Unglücks, bei dem am 4. August vergangenen Jahres 17 Passagiere und 3 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen waren.

Bei Gründung der Ju-Air vor mehr als 35 Jahren hatte das Bundesamt drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge erteilt. Die Ju-Air wollte nach bisherigen eigenen Angaben im kommenden Sommerhalbjahr erneut eine dritte Ju-52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Unglücksmaschine war rund 80 Jahre alt.