Berlin, 10. Februar 2016 Wer in ein anderes Land reist, muss sich ausweisen können – mit einem Reisepass oder Personalausweis. Doch ein Ausweis läuft manchmal ab, ohne dass sein Besitzer es bemerkt. Dann kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Doch der gilt nicht überall. Ein Reiseausweis als Passersatz wird längst nicht von allen […]

Berlin, 10. Februar 2016

Wer in ein anderes Land reist, muss sich ausweisen können – mit einem Reisepass oder Personalausweis.

Doch ein Ausweis läuft manchmal ab, ohne dass sein Besitzer es bemerkt. Dann kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Doch der gilt nicht überall.

Ein Reiseausweis als Passersatz wird längst nicht von allen Ländern akzeptiert. Das von der Bundespolizei ausgestellte Dokument für Notfälle berechtigt zum Beispiel nicht für die Einreise in die Türkei, schreibt das Auswärtige Amt in dem Reisehinweis für das Land. Auch Ägypten akzeptiert das Papier nicht. Die Bundespolizei kann einen Passersatz ausstellen, wenn ein deutscher Staatsbürger unmittelbar vor der Reise bemerkt, dass sein Ausweis abgelaufen ist.

In den EU-Staaten wird der Passersatz ohne Einschränkung anerkannt, informiert die Bundespolizei. Zu touristischen Zwecken gilt er aber zum Beispiel auch in der Schweiz, Norwegen, Island, Tunesien, Mexiko oder Kanada. Eine bestätigte Liste liegt der Bundespolizei allerdings nicht vor. Die Informationen beruhen auf Mitteilungen der Staaten. Wer mit Passersatzpapieren reist, tut dies also auf eigenes Risiko. Eine entsprechende Belehrung muss der Reisende unterschreiben.

Andere Staaten seien zur Anerkennung der Papiere nicht verpflichtet, erklärt die Bundespolizei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit dem Dokument nicht gestattet oder eine Airline deswegen bereits die Mitnahme verweigert. Sicherer ist es, sich beim Bürgeramt einen Reisepass im Expressverfahren zu besorgen. Wenn dafür bis Reisebeginn nicht genug Zeit ist, kann die Behörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Voraussetzung ist aber, dass der Urlauber rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt bekommt.

Der Reiseausweis als Passersatz ist ausdrücklich kein vorläufiger Reisepass. Er gilt nur für die Dauer der Reise. Das Dokument wird direkt am Flughafen ausgestellt, es kann aber bereits auf der Homepage der Bundespolizei beantragt werden. Der Reisende muss seine Identität durch Vorlage des abgelaufenen Ausweises belegen können. Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt acht Euro.

Es gibt allerdings Regelungen, nach denen ein nicht länger als ein Jahr abgelaufener Reisepass oder Personalausweis in einigen Ländern noch ausreicht, um sich auszuweisen. Dazu zählen laut Bundespolizei Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlade, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.