Oldenburg, 27. März 2017 Anders als bislang geplant soll die neue Drohnen-Verordnung keine besonderen Beschränkungen mehr für Modellflieger enthalten. Das gehe aus den überarbeiteten Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, die der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) vorliegen und die das Bundeskabinett am Mittwoch demnach beschließen soll. Geplant war ursprünglich ein weitgehendes Betriebsverbot von Drohnen und […]

Oldenburg, 27. März 2017

Anders als bislang geplant soll die neue Drohnen-Verordnung keine besonderen Beschränkungen mehr für Modellflieger enthalten.

Das gehe aus den überarbeiteten Plänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, die der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) vorliegen und die das Bundeskabinett am Mittwoch demnach beschließen soll.

Geplant war ursprünglich ein weitgehendes Betriebsverbot von Drohnen und Modellfliegern oberhalb von 100 Metern – mit Ausnahmen im Luftraum über Modellflugplätzen.

Nachdem der Bundesrat „ein ernstes Problem“, insbesondere für den «Hang- und Thermikflug» von Modellseglern außerhalb solcher Flugplätze gesehen hatte, soll die Bundesregierung nun reagiert haben: Modellflugzeuge dürfen auch künftig in Höhen von über 100 Metern aufsteigen – vorausgesetzt, sie werden von einer Person mit nachgewiesener Sachkunde gesteuert.

Modellflieger waren Sturm gegen die ursprünglichen Pläne im Rahmen der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ gelaufen. Der Deutsche Modellflieger-Verband (DMFV) hatte das Hobby Hunderttausender Bundesbürger in Gefahr gesehen.