Erfurt, 30. September 2014 Sie macht etwas her, die Pilotenuniform der Lufthansa mit Goldlitze und Schirmmütze: Doch warum gilt die Mützenpflicht nur für Piloten und nicht auch für Pilotinnen? Unterschiede im Dresscode von Unternehmen für Männer und Frauen sind heikel. Rock oder Hose, Mütze oder Kappe – Unterschiede für Männer und Frauen in der Kleiderordnung […]

Erfurt, 30. September 2014

Sie macht etwas her, die Pilotenuniform der Lufthansa mit Goldlitze und Schirmmütze: Doch warum gilt die Mützenpflicht nur für Piloten und nicht auch für Pilotinnen? Unterschiede im Dresscode von Unternehmen für Männer und Frauen sind heikel.

Rock oder Hose, Mütze oder Kappe – Unterschiede für Männer und Frauen in der Kleiderordnung von Unternehmen sind keine Seltenheit. Heute hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt dazu eine Entscheidung getroffen. Danach darf die Lufthansa ihren Piloten das Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen nicht vorschreiben, weil die Regelung nicht gleichermaßen für Pilotinnen gilt.

Worum ging es bei dem Fall?

Die Lufthansa hat seit etwa zehn Jahren eine Betriebsvereinbarung, die quasi den Dresscode für Piloten regelt. Danach sind nur Männer verpflichtet, in der Öffentlichkeit – beispielsweise im Passagierbereich von Flughäfen – die Schirmmütze zu tragen. Den Pilotinnen – derzeit sind es mehr als 300 bei der Lufthansa – ist das freigestellt. Der in München stationierte Pilot, der darin eine Benachteiligung wegen seines Geschlechts sieht, hat sich durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht geklagt. Das Arbeitsgericht Köln gab ihm recht, das Landesarbeitsgericht Köln der Lufthansa.

Wie entschieden die Bundesrichter?

Lufthansa-Piloten können nicht zum Tragen der blauen Mütze mit den goldenen Kordeln und dem Kranich-Emblem verpflichtet werden. Die Unterschiede bei der Mützenpflicht zwischen Piloten und Pilotinnen seien unwirksam, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betriebsverfassungsrecht verstoßen würden, begründeten die Bundesarbeitsrichter ihr Urteil.

Was passiert jetzt bei der Lufthansa?

Es soll erneut einen Anlauf geben, die Betriebsvereinbarung zu ändern. Das Thema werde noch einmal den Mitbestimmungsgremien vorgelegt, sagte ein Unternehmenssprecher. Ein erster Versuch hatte nach seinen Angaben nicht die nötige Unterstützung der Personalvertretung. Denkbar sind zwei Varianten: Abschaffung der Mützenpflicht für männliche Piloten oder ihre Einführung auch für die Frauen im Cockpit.

Also künftig Gleichmacherei bei Dienstkleidung?

Nein, das bedeutet das Urteil nicht. Arbeitgeber und Betriebsrat können in Betriebsvereinbarungen eine einheitliche Dienstkleidung vereinbaren, aber auch Unterschiede für einzelne Arbeitnehmergruppen. Allerdings muss der Unterschied entsprechend des Zwecks, der damit verfolgt werden soll, sachlich gerechtfertigt sein. Im konkreten Fall sahen die Bundesrichter das nicht. Die Uniform soll in der Öffentlichkeit eigentlich eine Zuordnung der Piloten zum Unternehmen ermöglichen. Das sei nicht gegeben, wenn nur Männer die Mütze tragen.

Wen betrifft das Urteil außer Lufthansa-Piloten?

Direkt niemanden sonst, es kann aber eine Orientierung für Betriebsvereinbarungen in anderen Unternehmen sein. Viele Berufsgruppen tragen eine spezielle Dienstkleidung: Service-Mitarbeiter von Imbissketten ebenso wie Mitarbeiter von Cateringfirmen oder Passagierkontrolleure an Flughäfen. Keine Auswirkungen hat das Urteil auf Staatsdiener in Uniform wie Polizisten oder Feuerwehrleute. Ihre Kleidung wird nicht per Betriebsvereinbarung, sondern in der Regel per Gesetz geregelt.

Was ist mit der Kopfbedeckung von Bundesrichtern?

Bundesrichter in ihren roten Amtsroben gehen unterschiedlich mit ihrer Kopfbedeckung um. Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe tragen ihr Barett, wenn sie in den Sitzungssaal kommen. Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt verzichten dagegen seit Jahren auf diese Kopfbedeckung. Aber es gebe auch keine unterschiedliche Form der Kopfbedeckung von männlichen und weiblichen Richtern, sagt eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts.

Simone Rothe, dpa