München, 03. Juli 2015 Fluggästen steht in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung zu. Doch manchmal bieten die Airlines den Passagieren stattdessen Bonusmeilen oder Gutscheine an. Das Fluggastrechtportal Fairplane warnt davor, die Angebote vorschnell anzunehmen ohne noch einmal durchzurechnen, ob es sich tatsächlich lohnt. Ein Gutschein macht etwa nur Sinn, wenn er zumindest der Höhe der Ausgleichszahlung […]

München, 03. Juli 2015

Fluggästen steht in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung zu. Doch manchmal bieten die Airlines den Passagieren stattdessen Bonusmeilen oder Gutscheine an.

Das Fluggastrechtportal Fairplane warnt davor, die Angebote vorschnell anzunehmen ohne noch einmal durchzurechnen, ob es sich tatsächlich lohnt. Ein Gutschein macht etwa nur Sinn, wenn er zumindest der Höhe der Ausgleichszahlung entspricht. Das können je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro sein. Außerdem sollte der Passagier tatsächlich planen, bald wieder mit der Airline zu fliegen.

Eine Ausgleichszahlung steht Fluggästen zu, wenn der Flug zum Beispiel mehr als drei Stunden Verspätung hat oder er kurzfristig annulliert wurde. Ausnahmen davon gelten nur bei außergewöhnlichen Umständen. Das Fluggastrechtportal rät Passagieren, sich beim Bodenpersonal nach dem Verspätungsgrund zu erkundigen und Buchungsbestätigung und Bordkarte aufzubewahren. Dann fordert man das Unternehmen mit einer Frist dazu auf, die Ausgleichsleistung zu zahlen.