Berlin, 08. Dezember 2017 Die Personalvertretung der Flugbegleiter von Air Berlin war nach Ansicht das Landesarbeitsgerichts ausreichend über Kaufangebote und Verträge der insolventen Fluggesellschaft informiert. Die Richter lehnten am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und bestätigten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin von Anfang November. Die Personalvertretung Kabine – eine Art […]

Berlin, 08. Dezember 2017

Die Personalvertretung der Flugbegleiter von Air Berlin war nach Ansicht das Landesarbeitsgerichts ausreichend über Kaufangebote und Verträge der insolventen Fluggesellschaft informiert.

Die Richter lehnten am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und bestätigten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin von Anfang November.

Die Personalvertretung Kabine – eine Art Betriebsrat für rund 3000 Flugbegleiter – hatte argumentiert, die Stilllegung des Betriebs müsse vorläufig untersagt werden, weil sie im Vorfeld nicht genug Informationen erhalten hatte. Sie sei über die beabsichtigte Betriebsstilllegung nicht ausreichend unterrichtet worden und hätte daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln können.

Das Landesarbeitsgericht sah den Informationsanspruch der Personalvertretung dagegen als erfüllt an. Die Betriebsstilllegung zu untersagen komme nicht in Betracht, teilte das Gericht mit.