Hannover, 22. August 2017 Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft einen Passagier über dessen Rechte aufklären. Lässt sie den Fluggast im Dunkeln, muss sie bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers bezahlen. So urteilte das Amtsgericht Hannover (Az.: 450 C 2336/16). In dem verhandelten Fall musste die Fluggesellschaft wegen einer deutlichen Verspätung zudem […]

Hannover, 22. August 2017

Bei einer Flugverspätung muss die Fluggesellschaft einen Passagier über dessen Rechte aufklären.

Lässt sie den Fluggast im Dunkeln, muss sie bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers bezahlen. So urteilte das Amtsgericht Hannover (Az.: 450 C 2336/16).

In dem verhandelten Fall musste die Fluggesellschaft wegen einer deutlichen Verspätung zudem eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zahlen. Sie hatte wegen Schlechtwetter ihre Flüge umplanen müssen. Dabei konnte sie jedoch nicht beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um eine Verspätung abzuwenden.

Weil der klagende Fluggast keinen schriftlichen Hinweis über die ihm zustehende Rechte erhalten hatte, konnte er vor Gericht auch die außergerichtlichen Kosten für seinen Rechtsbeistand geltend machen – immerhin waren dies 255,85 Euro.

Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.