Hannover, 17. Juli 2018 Bei einer langen Flugverspätung wegen eines Nagels im Reifen muss die Airline die Passagiere entschädigen. Es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 462 C 3790/17) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In dem verhandelten Fall hatte sich ein […]

Hannover, 17. Juli 2018

Bei einer langen Flugverspätung wegen eines Nagels im Reifen muss die Airline die Passagiere entschädigen.

Es handelt sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 462 C 3790/17) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Teneriffa nach Hannover um mehr als 18 Stunden verspätet, weil ein metallischer Fremdkörper im Reifen des Fliegers steckte. Der Start war nicht möglich. Ein Ersatzreifen musste erst aus Deutschland eingeflogen werden. Der Kläger verlangte für sich und seine Begleiterin eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht von insgesamt 800 Euro.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Airline konnte sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sie von der Zahlungspflicht befreit hätten. Technische Probleme fielen grundsätzlich nicht darunter, so das Gericht. Dabei sei unerheblich, wie genau das Metallstück in den Reifen gekommen war.