Celle, 14. Februar 2019 Leidet ein Gast vor einem Flug an heftigem Durchfall, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dass es in Flugzeugen Toiletten gebe, heiße nicht, dass es einem Kranken zuzumuten sei, diese zu benutzen, urteilte das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 165/18). Während des Starts etwa stünden keine Toiletten zur Verfügung. Die […]

Celle, 14. Februar 2019

Leidet ein Gast vor einem Flug an heftigem Durchfall, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung.

Dass es in Flugzeugen Toiletten gebe, heiße nicht, dass es einem Kranken zuzumuten sei, diese zu benutzen, urteilte das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 165/18). Während des Starts etwa stünden keine Toiletten zur Verfügung. Die Möglichkeit, die Bordtoiletten zu benutzen, hänge zudem gerade auf Langstreckenflügen auch von den Bedürfnissen der Mitreisenden ab.

Geklagt hatte der Mann einer erkrankten Frau. Das Paar hatte eine China-Reise wegen Durchfalls abgesagt. Damit die Reiserücktrittsversicherung greife, brauche es nicht zwingend ein ärztliches Attest, teilte das Oberlandesgericht mit. Es reiche, dass Symptome einer Durchfallerkrankung trotz Medikamenten fortbestehen.