Unternehmensbericht: Das Unternehmen aus Potsdam nimmt den Airline-Kunden das finanzielle Risiko, ihre Forderungen bei Verspätungen im Alleingang durchsetzen zu müssen Stundenlange Verspätungen, verpasste Anschlussflüge, Überbuchungen oder sogar ganze Flugausfälle – Das riecht nach Entschädigung. Diese einzutreiben kann aber ziemlich mühsam und nervenaufreibend werden. Die erste Email mit der Forderung ist abgeschickt, dann noch eine, zwei, […]

Unternehmensbericht: Das Unternehmen aus Potsdam nimmt den Airline-Kunden das finanzielle Risiko, ihre Forderungen bei Verspätungen im Alleingang durchsetzen zu müssen

Stundenlange Verspätungen, verpasste Anschlussflüge, Überbuchungen oder sogar ganze Flugausfälle – Das riecht nach Entschädigung. Diese einzutreiben kann aber ziemlich mühsam und nervenaufreibend werden. Die erste Email mit der Forderung ist abgeschickt, dann noch eine, zwei, drei, vier Anrufe, aber die Fluggesellschaft reagiert einfach nicht. Hilfe kommt von Flightright. Das Verbraucherportal für Fluggastrechte erledigt das Inkasso für Airline-Kunden.

Das Potsdamer Startup flightright gibt es seit 2010. Passagieren bietet es die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das eigene Portal einzufordern. flightright beruft sich dabei auf die EU- Verordnung Nr. 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Mit seinem Service schließt das Verbraucherportal eine teure Lücke in der Luftfahrtindustrie: Nicht umsonst haben eigenen Angaben zufolge bereits über 400.000 Personen den kostenlosen Entschädigungsrechner von flightright genutzt.

Das Ganze funktioniert so: Passagiere geben ihre Flugdaten auf der Webseite www.flightright.de ein; das System prüft daraufhin automatisch, inwieweit der Anspruch auf Entschädigung aussichtsreich ist. Im Anschluss übernimmt flightright die Durchsetzung der Forderung gegenüber den Fluggesellschaften. Dafür arbeitet das Unternehmen mit einem Netz von Vertragsanwälten zusammen, die das gesamte Verfahren für den Verbraucher durchführen. Nach erfolgreichem Abschluss erhält flightright eine prozentuale Beteiligung an der Entschädigungssumme in Höhe von 25 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer. Der Clou daran: Anders als ein beauftragter Anwalt verlangt flightright keine Gebühren für die alleinige Prüfung des Falles – allein der erfolgreiche Abschluss zählt. Nicht zu vergessen die umfassende Detailkenntnis des Luftfahrtrechts, die ein nicht spezialisierter Jurist erst einmal schwer abbilden kann. Die 95 Prozent der Fälle, die mit Hilfe des Portals vor Gericht erfolgreich waren, sprechen für sich.

Und auch das erneute Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zu Fluggastrechten vom Oktober 2012 gibt flightright weiter Rückenwind. Seitdem wurde viel seltener Klage erhoben, die Airlines zahlen lieber gleich, als die kompletten Gerichtskosten zu übernehmen. Mit dem Urteil wurde einer sehr ähnlichen EuGH-Entscheidung von 2009 Nachdruck verliehen, nach der Reisende in der EU mit bis zu 600 Euro pro Fluggast entschädigt werden müssen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat oder ganz ausfällt.

Aber aufgepasst: Sollte es über dem Nordatlantik wieder einmal zu Flugausfällen kommen, weil die Vulkanasche aus Island gerade für mächtig Wirbel sorgt, ist auch das Verbraucherportal machtlos. Denn für Annullierungen, Verspätungen und Co. bei Aschewolken – oder wie es in der Rechtsprechung heißt: „bei außergewöhnlichen Ereignissen“ – müssen Fluggesellschaften nicht zahlen. Wenn man dieser Tage nach Island blickt, bleibt deshalb nur zu sagen: Glück gehabt, liebe Airlines!

aeroscope.de