Luxemburg, 21. März 2017 Altersgrenzen für Berufspiloten verstoßen nach Einschätzung eines Gutachters am Europäischen Gerichtshofes nicht gegen geltendes EU-Recht – allerdings gelten sie nicht automatisch für alle Arten von Flügen. Generalanwalt Michal Bobek kam am Dienstag in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das derzeit gültige Limit von 65 Jahren grundsätzlich mit dem Verbot von […]

Luxemburg, 21. März 2017

Altersgrenzen für Berufspiloten verstoßen nach Einschätzung eines Gutachters am Europäischen Gerichtshofes nicht gegen geltendes EU-Recht – allerdings gelten sie nicht automatisch für alle Arten von Flügen.

Generalanwalt Michal Bobek kam am Dienstag in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das derzeit gültige Limit von 65 Jahren grundsätzlich mit dem Verbot von Altersdiskriminierung vereinbar sei. Er betont jedoch auch, dass die Altersgrenze aus seiner Sicht nicht für sogenannte Leer- und Überführungsflüge gelte. Dies sind Flüge, bei denen weder Fluggäste noch Fracht oder Post befördert werden. Ebenso seien auch Ausbildungs- oder Prüfungstätigkeiten nicht betroffen, solange sich der Pilot nicht als fliegendes Mitglied der Crew im Cockpit des Flugzeugs aufhalte, argumentiert Bobek.

Ein früherer Pilot der Lufthansa CityLine kann sich aufgrund des Gutachtens Hoffnungen machen, eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht zu gewinnen. Mit ihr wehrt er sich gegen die Lufthansa-Entscheidung, ihn nach Vollendung seines 65. Lebensjahres nicht mehr weiterzubeschäftigen. Er argumentiert dort unter anderem, dass man ihn bis zum Erreichen seines Renteneintrittsalters noch zwei Monate als Prüfer oder als Pilot bei Überführungsflügen hätte einsetzen können.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich wegen der Klage des Piloten mit Grundsatzfragen an den EuGH in Luxemburg gewandt. Dort wird nun ein endgültiges Urteil in den nächsten Monaten erwartet. Die Einschätzung des Generalanwalts zum Fall ist nicht bindend, meistens folgen die EuGH-Richter aber der Stellungnahme. Dann muss das Bundesarbeitsgericht ein Urteil in dem Einzelfall sprechen.