Berlin, 12. März 2019 Die Sperre des deutschen Luftraums für das Boeing-Modell 737 Max gilt für drei Monate. Bis einschließlich 12. Juni dürfe kein Flugzeug des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 über der Bundesrepublik fliegen, erklärte die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt am Dienstagabend. Die Anordnung gelte ab 18.30 Uhr. […]

Berlin, 12. März 2019

Die Sperre des deutschen Luftraums für das Boeing-Modell 737 Max gilt für drei Monate.

Bis einschließlich 12. Juni dürfe kein Flugzeug des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 über der Bundesrepublik fliegen, erklärte die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt am Dienstagabend. Die Anordnung gelte ab 18.30 Uhr. Nur Flugzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im deutschen Luftraum befänden, dürfen den Flug bis zum Ausflug beziehungsweise bis zur Landung fortsetzen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits am Nachmittag die Sperrung des deutschen Luftraums nach dem Absturz einer Boeing 737 Max 8 in Äthiopien verkündet. Es gebe mehr Zweifel als Erkenntnisse über das Unglück, erklärte ein Sprecher. Die europäische Luftfahrtbehörde EASA entschied am Dienstagabend, den europäischen Luftraum für den betroffenen Boeing-Typ zu sperren. Erst vor wenigen Monaten war ein baugleicher Boeing 737 Max 8 in Indonesien abgestürzt.