30.10.2014 Beherrscht die arabische Etihad die Fluggesellschaft Air Berlin? Antwort auf diese heikle wettbewerbsrechtliche Frage mit weitreichenden Konsequenzen gibt demnächst das Luftfahrtbundesamt. Frankfurt/Main/Berlin (dpa) – Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin steht weiterhin im Fokus der Aufsichtsbehörden. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) befindet sich nach den Worten seines Präsidenten Jörg Mendel in der finalen Phase einer genauen Prüfung […]

30.10.2014

Beherrscht die arabische Etihad die Fluggesellschaft Air Berlin? Antwort auf diese heikle wettbewerbsrechtliche Frage mit weitreichenden Konsequenzen gibt demnächst das Luftfahrtbundesamt.

Frankfurt/Main/Berlin (dpa) – Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin steht weiterhin im Fokus der Aufsichtsbehörden. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) befindet sich nach den Worten seines Präsidenten Jörg Mendel in der finalen Phase einer genauen Prüfung zur Eignerstruktur des Unternehmens. Der entsprechende Bericht werde «in den nächsten Wochen» vorgelegt, sagte der LBA-Chef vor Journalisten am Mittwochabend im Luftfahrtpresseclub Mitte in Frankfurt.

Es geht dabei entscheidend um die Frage, ob die arabische Airline Etihad das deutsche Unternehmen beherrscht. Etihad aus Abu Dhabi hält zwar offiziell nur 29,2 Prozent der Anteile, hat aber mit millionenschweren Wandelanleihen und dem Ankauf des Bonusprogramms das deutsche Unternehmen vor dem Untergang gerettet.

An den Mehrheitsverhältnissen hängen die Verkehrsrechte Air Berlins in Europa. Um diese zu behalten, muss das Unternehmen mehrheitlich in der Hand von EU-Europäern bleiben. Zu dieser Frage habe man umfangreiche Unterlagen eingesehen, sagte Mendel. Aktuell weist Air Berlin 55,34 Prozent deutsche Eigentümer aus, was aber nicht das alleinige Kriterium zur Frage der Beherrschung ist.

Man habe dem LBA alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und gehe von einem positiven Bescheid aus, sagte ein Unternehmenssprecher. «Air Berlin ist und bleibt eine deutsche Fluggesellschaft.»

Vor wenigen Tagen war der Konflikt um sogenannte Codeshare-Flüge von Air Berlin vorerst beigelegt worden. Das Bundesverkehrsministerium hatte eine Weisung des LBA ausgesetzt, nach der 34 Air Berlin-Verbindungen nicht mehr wie bislang auch mit Etihad-Flugnummern hätten angeboten werden dürfen. Möglicherweise hätte diese Entscheidung einer Prüfung durch das Verwaltungsgericht Braunschweig nicht standgehalten, war zu hören.

Die Bundesregierung verhandelt nun mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über eine Neufassung des gegenseitigen Luftverkehrsabkommens. Insbesondere die Lufthansa kritisiert die aus ihrer Sicht unfaire Konkurrenz durch die Fluggesellschaften vom Arabischen Golf.