Berlin, 12. Januar 2018 Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung für Air Berlin fließen nur schleppend zurück. Bis zum 9. Januar 2018 seien Rückzahlungen von rund 61 Millionen Euro erfolgt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über die zuvor das „Handelsblatt“ berichtete. „Es wird von […]

Berlin, 12. Januar 2018

Die Überbrückungshilfen der Bundesregierung für Air Berlin fließen nur schleppend zurück.

Bis zum 9. Januar 2018 seien Rückzahlungen von rund 61 Millionen Euro erfolgt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über die zuvor das „Handelsblatt“ berichtete. „Es wird von weiteren Rückzahlungen ausgegangen“, heiß es weiter: „Eine Aussage zum endgültigen Zeitpunkt und zur abschließenden Höhe der Rückzahlungen ist derzeit nicht möglich.“

Der Bund hatte kurz vor der Bundestagswahl einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro für die insolvente Niki-Mutter Air Berlin gezahlt. Zur Tilgung sollte auch der Erlös aus dem inzwischen geplatzten Niki-Verkauf an Lufthansa genutzt werden.

Die Bundesregierung hatte bereits eingeräumt, dass durch den Ausfall dieser Erlöse der vom Bund verbürgte KfW-Kredit an Air Berlin „möglicherweise nur zum Teil“ zurückgezahlt werden könne. „Der Bund wird alles tun, den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen“, hieß es zuletzt im Wirtschaftsministerium.

Die Bundesagentur für Arbeit geht der Antwort zufolge davon aus, dass im Rahmen der Air-Berlin-Pleiten Insolvenzgeld für Arbeitnehmer in Höhe von etwa 56,5 Millionen Euro zu zahlen sein werde. „Eine abschließende Bezifferung ist derzeit noch nicht möglich“, hieß es.

Die Sozialversicherungsbeiträge seien kein Bestandteil von Vorfinanzierungen. Die Summe rückständiger Sozialversicherungsbeiträge schätze die Bundesagentur für Arbeit auf 22,6 Millionen Euro.