28.10.2014 Karlsruhe – Der BGH überprüft seit Dienstag das Vielflieger-und Prämienprogramm der Lufthansa. Dabei geht es um die Frage, ob Kunden ihre Bonusmeilen und Prämien auf Dritte übertragen dürfen. Außerdem will das Gericht klären, ob Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen dürfen. Wann die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt. Geklagt hatte ein […]

28.10.2014

Karlsruhe – Der BGH überprüft seit Dienstag das Vielflieger-und Prämienprogramm der Lufthansa. Dabei geht es um die Frage, ob Kunden ihre Bonusmeilen und Prämien auf Dritte übertragen dürfen. Außerdem will das Gericht klären, ob Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen dürfen. Wann die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt.

Geklagt hatte ein Kunde, der am Vielflieger-und Prämienprogramm der Lufthansa beteiligt war und dort den höchsten Vielfliegerstatus erhalten hatte. Das Unternehmen kündigte ihm 2011 wegen Missbrauchs des Programms. Die Lufthansa wirft dem Mann vor, entgegen der Teilnahmebedingungen Flüge im Wert von 3000 Euro unerlaubt für jemand anderen gebucht zu haben.

Dagegen wehrt sich der Kläger. Er will sich die Erlaubnis erstreiten, Prämien und Bonusmeilen auf Dritte übertragen zu dürfen. Die Kündigung sei unwirksam und das Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet. Er wehrt sich auch dagegen, dass die Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. (dpa)