Erfurt, 18. Februar 2016 Arbeitgeber verlangen in einigen Berufen bestimmte körperliche Voraussetzungen von ihren Beschäftigten. Beispiele: PILOTEN – Bei Lufthansa und Germanwings sollen Piloten zwischen 1,65 und 1,98 Meter groß sein sowie ein gutes Sehvermögen haben. Bei anderen Fluggesellschaften wie Air Berlin gibt es keine Größenvorgaben. FLUGBEGLEITER – Auch für sie gibt es eine Mindestgröße, die […]

Erfurt, 18. Februar 2016

Arbeitgeber verlangen in einigen Berufen bestimmte körperliche Voraussetzungen von ihren Beschäftigten. Beispiele:

PILOTEN – Bei Lufthansa und Germanwings sollen Piloten zwischen 1,65 und 1,98 Meter groß sein sowie ein gutes Sehvermögen haben. Bei anderen Fluggesellschaften wie Air Berlin gibt es keine Größenvorgaben.

FLUGBEGLEITER – Auch für sie gibt es eine Mindestgröße, die von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert. Bei Lufthansa und Air Berlin beträgt sie 1,60 Meter, bei Lufthansa CityLine 1,58 Meter, bei Germanwings 1,65 Meter. Auch eine bestimmte Sehschärfe wird verlangt.

POLIZEI – Wer bei der Polizei arbeiten möchte, sollte kein Über- oder Untergewicht haben und über ausreichendes Sehvermögen verfügen. Es werden, je nach Bundesland, unterschiedliche Anforderungen an die Körpergröße gestellt: Die Polizei Baden-Württemberg verlangt etwa eine Mindestgröße von 1,60 Meter, in Bayern liegt die Latte bei 1,65 Meter, in Berlin bei 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer.

ZOLL – Der Zoll verlangt eine Mindestgröße von 1,60 Meter sowie eine bestimmte Sehschärfe.

BERUFSFEUERWEHR – Fitness ist Grundvoraussetzung. Die Feuerwehr Nürnberg etwa verlangt einen „Top-Gesundheitszustand“: sehr gutes Sehvermögen, Schwindelfreiheit, Mindestkörpergröße von 1,65 Meter und Atemschutztauglichkeit.