Köln, 12. Juni 2018 Bis zum zweiten Geburtstag haben Kinder keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz im Flugzeug. Deshalb fliegen sie mit einem Zusatzgurt auf dem Schoß der Eltern mit. Sicherer sitzen Kinder aber in einem Autokindersitz. Um die Kleinen darin anzuschnallen, müssen Eltern für Sohn oder Tochter einen eigenen Sitzplatz buchen, erläutert der Tüv […]

Köln, 12. Juni 2018

Bis zum zweiten Geburtstag haben Kinder keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz im Flugzeug.

Deshalb fliegen sie mit einem Zusatzgurt auf dem Schoß der Eltern mit. Sicherer sitzen Kinder aber in einem Autokindersitz. Um die Kleinen darin anzuschnallen, müssen Eltern für Sohn oder Tochter einen eigenen Sitzplatz buchen, erläutert der Tüv Rheinland. Kindersitz ist aber nicht gleich Kindersitz: Eltern sollten vorab prüfen, ob ihr Modell das „For use in aircraft“-Label trägt. Außerdem listen die Airlines auf ihren Webseiten auf, welche Modelle an Bord zugelassen sind.