Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass das Unternehmen im Einklang mit deutschem und kuwaitischem Recht gehandelt hat. / Der Fluggast hatte eine höherwertige Ersatzbeförderung abgelehnt. Frankfurt/Main, 25. September 2018 – Im Rechtsstreit um die Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes mit israelischem Pass hat Kuwait Airways heute vor dem Frankfurter Oberlandesgericht und damit auch in der zweiten Instanz […]

Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass das Unternehmen im Einklang mit deutschem und kuwaitischem Recht gehandelt hat. / Der Fluggast hatte eine höherwertige Ersatzbeförderung abgelehnt.

Frankfurt/Main, 25. September 2018 – Im Rechtsstreit um die Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes mit israelischem Pass hat Kuwait Airways heute vor dem Frankfurter Oberlandesgericht und damit auch in der zweiten Instanz gesiegt. Die Richter wiesen die Klage auf Beförderung und Schadensersatz zurück. Der Passagier hatte über ein Onlineportal einen Flug von Frankfurt via Kuwait nach Bangkok gebucht und erst später seine Passdaten bekanntgegeben. Da er für die Zwischenlandung in Kuwait weder ein Transit- noch ein Einreisevisum hätte bekommen können, hatte die Airline direkten Kontakt mit dem Fluggast aufgenommen, ihm die Sachlage dargestellt, das Flugticket gemäß ihren Geschäftsbedingungen storniert und ihm den Ticketpreis voll rückerstattet.

Vor Gericht hatte sich Kuwait Airways in beiden Verhandlungen bemüht, den Sachverhalt zu objektivieren, und darauf verwiesen, dass man sich als Wirtschaftsunternehmen an deutsches Recht, an internationale Vereinbarungen und an die kuwaitischen Gesetze halten müsse. Das Unternehmen habe in dieser Sache keinen Handlungsspielraum. Jeder Passagier sei für die nötigen Reisedokumente selbst verantwortlich.

Die Airline hatte dem Passagier sogar angeboten, ihm ohne zusätzliche Kosten einen qualitativ hochwertigeren Direktflug zu organisieren. Damit hätte er sich einen Umsteigeaufenthalt von fünfeinhalb Stunden in Kuwait erspart und wäre früher am Ziel angekommen. Dies lehnte der Kläger über seinen Anwalt ab. Der Fluggast war vor der aktuellen Klage auch bereits in einem Eilverfahren in zwei Instanzen unterlegen.

Ein Sprecher von Kuwait Airways: „Es ist richtig, dass diese von wem auch immer initiierte und offensichtlich politisch motivierte Kampagne gegen unser Unternehmen im Sande verlaufen ist. Wir haben als in Deutschland schon lange, gerne und erfolgreich tätiges Unternehmen große Achtung vor der deutschen Gerichtsbarkeit und sind froh darüber, dass sie sich nicht für ein solches Vorhaben einspannen lässt. In beiden Verfahren kamen die Richter in ihren für alle Seiten nachvollziehbaren, wohl abgewogenen, genau begründeten und gut hergeleiteten Urteilen zum selben Ergebnis: Kuwait Airways hat in Übereinstimmung mit den Gesetzen Deutschlands und des Heimatlandes gehandelt.“